Fischer: Umsetzung des Betreuungsgesetzes auf Landesebene ist ein Armutszeugnis
Land lässt Betreuungsvereine mit mehr Aufgaben und unklarer Vergütung im Regen stehen
Zur Debatte um die Ausführung des Betreuungsgesetzes sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer
Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Haupt- und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen unverzichtbaren
Beitrag für Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, und
damit auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit der Gesetzesnovelle werden diese
Akteure gestärkt. Doch das Land lässt Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden mit mehr
Aufgaben und völlig ungeklärter Vergütung im Regen stehen.
Statt sauber kalkulierter Vorausberechnungen und einer entsprechenden Verankerung im Haushalt
schiebt die Landesregierung die finanzielle Umsetzung auf einen Haushaltsreserveposten, dessen
Höhe nicht beziffert ist. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns.
Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett
verschlafen. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes steht das Land nun vor einer völlig
ungeklärten Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen. Das ist
nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So wird die
Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht
gestärkt, sondern geschwächt.“