Bewertung der Beschlüsse zur schrittweisen Öffnung durch die Landtagsfraktion
Am 15.04.2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf ein gemeinsames Vorgehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geeinigt.
Während die FDP/DVP-Fraktion die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Krise, sowie die Soforthilfen für Unternehmen mitgetragen und befürwortet hat, geben die neuen Regelungen an fünf Stellen Anlass zur Kritik:
- Bildung
Die Öffnung der Schulen am 4. Mai für die Abschlussklassen und älteren Jahrgänge ist verantwortbar. Wichtig ist jedoch daneben auch, dass sich die Landesregierung um die Notfallbetreuung der kleiner Kinder kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, brauchen dringend Unterstützung.
Als Versäumnis sieht die FDP/DVP-Fraktion an, dass das Kultusministerium nicht bereits in den vergangenen Wochen im Dialog mit den kommunalen Schulträgern dafür gesorgt hat, dass die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und -plänen sichergestellt ist.
- Einzelhandel
Es gibt keine sachgerechte Begründung dafür, die in der Baunnutzungsverordnung geregelte 800-Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Sinnvoller wäre eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen, die durch Einlassbeschränkungen geregelt werden könnten. In der Landtagsfraktion und auch im Bundespräsidium der FDP wird die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.
- Gastronomie
Zu kritisieren ist, dass die neuen Regelungen keinerlei Öffnungsperspektive für die Gastro-Branche beinhalten, wurde diese doch von der Coronakrise besonders hart getroffen. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Friseure, deren Arbeit einen deutlich engeren Kundenkontakt beinhaltet, bereits ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung in Bezug auf die Gastronomen.
- Sport und kulturelles Leben
Ebenfalls schuldig bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperpektive für das Vereins- und Kulturwesen im Land. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sportarten wie Golf, Segeln oder Tennis, bei denen geringer Kontakt mit anderen Menschen besteht, verboten bleiben, während in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei den Frisören Kontakt wieder ermöglicht wird.
- Großveranstaltungen
Bis 31. August bleiben „größere Veranstaltungen“ verboten. Diese Regelung wirft zunächst die Frage auf, wie eine „größere Veranstaltung“ definiert ist, beginnen diese bei 50, 100 oder 1000 anwesenden Personen? Zudem ist eine Regelung mit einem so großen Zeithorizont in einer sich dynamisch entwickelnden Situation sachwidrig.